Der Energieausweis
Segen für die Umwelt und Zusatzerträge für die Elektrobranche
Es ist offiziell:
Ab 01.07.2008 sind, gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV), Gebäudeeigentümer erpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen.
Energieausweis – Was ist das?
Der Energieausweis ist ein Dokument das Auskunft über den Energiebedarf von Häusern gibt. Ähnlich wie man es bereits aus dem Bereich der Waschmaschinen oder Glühbirnen kennt, werden die betroffenen Objekte in „Energieeffizienzklassen“ eingeordnet. Ziel ist es das Energiebewusstsein der Verbraucher zu fördern und über Einsparpotentiale zu informieren. Durch seinen einheitlichen Aufbau macht der Energiepass auch den Vergleich von einzelnen Objekten untereinander einfach.
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Julia Scherer, Tel. 0 61 64 - 93 00 514