Liefer- und Zahlungsbedingungen der Jäger Direkt GmbH & Co.KGI. Allgemeines
1. Nachfolgende Bedingungen der Firma Jäger Direkt GmbH & Co. KG (nachfolgend Jäger genannt) gelten für alle Kaufverträge und sonstige Verträge, die zwischen Jäger und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) abgeschlossen werden. Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Erteilte Aufträge gelten als Zustimmung zu nachstehenden Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten Jäger nicht. Anders lautenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese haben für Jäger auch dann keine Gültigkeit, wenn Jäger ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Jäger. Eventuelle Zugeständnisse sind einmalig und ohne jeden Wiederholungsanspruch bei späteren Geschäftsvorfällen auch durch Wiederholungsfälle entsteht kein Gewohnheitsrecht.
4. Soweit Vereinbarungen von den Bedingungen von Jäger abweichen, sind sie schriftlich niederzulegen.
5. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag sind ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Jäger nicht übertragbar.
6. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege, wird Jäger den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Bedingungen per E-Mail zugesendet.
7. Jäger weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte über diesen Zweck hinaus erfolgt nicht. Mit der Erteilung des Auftrags ist der Kunde gleichzeitig damit einverstanden, dass die Daten in eine EDV-Datei übernommen werden.
II. Umfang und Preis
1. Umfang und Preis der Lieferungen werden durch schriftliche Auftragsbestätigung von Jäger bestimmt. Nebenvereinbarungen und etwaige Nebenabreden sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Absprachen werden ohne schriftliche Bestätigung nicht Vertragsinhalt.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bei Lieferung über Lager stets vorbehalten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Jäger kann nach seiner Wahl im handelsüblichen Rahmen ganz oder teilweise gleichwertige oder entsprechende Ware liefern, wenn dies der Kunde bei Bestellung nicht ausdrücklich ausschließt.
3. Lagermäßig geführte und in der Liste ausgewiesene kleinste Verpackungseinheiten können aus Rationalisierungsgründen nicht angebrochen werden. Bei Bestellung abweichender Stückzahlen wird die nächstliegende Verpackungseinheit geliefert.
Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, netto zzgl. Mehrwertsteuer.
III. Lieferung
1. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerkes oder Lagers von Jäger. Mit der Auslieferung an den/die Transporteur/Transportperson geht die Gefahr auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Jäger die Transportkosten übernommen hat und der Versand mit eigenem Fahrzeug durchgeführt wird, wobei Jäger Versandart, Versandweg und Frachtführer bestimmt.
2. Die Lieferfristen werden nach bestem Gewissen angegeben, sind jedoch ohne Gewähr. Hinsichtlich der Frist für die Lieferungen oder Leistungen sind die schriftlichen Erklärungen von Jäger maßgebend. Allein die Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen berechtigen den Kunden noch nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
IV. Verpackung
Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen. In den Preisen von Jäger sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Kosten für Verpackung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten.
V. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind unabhängig von Rechnungsstellung oder Rechnungserhalt sofort mit Auslieferung der Ware fällig. Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung der Ware bzw. Fälligkeit, ist er berechtigt, vom Rechnungsbetrag 2 % Skonto in Abzug zu bringen. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung oder Rechnungsstellung leistet. Unbeschadet dessen kommt der Kunde durch Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Falls Jäger in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen ist Jäger berechtigt, diesen geltend zu machen.
2. Eingeräumte Rabatte entfallen vollständig bei Zahlungsverzug. Nachlässe und Rabatte, die Jäger im Rahmen von Sonderaktionen bei Erwerb eines Aktionspaketes auf die Summe der Listenprei-se der einzelnen im Aktionspaket befindlichen Waren gewährt (Aktionspreis), entfallen vollständig bei Zahlungsverzug des Kunden. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet den regulären Kauf-preis, d.h. die Summe aller Listenpreise der im Aktionspaket befindlichen Waren, zu zahlen.
3. Jäger ist berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlungen der Fakturenbeträge zu verlangen, sofern Jäger dies notwendig erscheint. Bleibt der Kunde mit der Erfüllung von Zah-lungspflichten im Verzug, so ist Jäger berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von Jäger gesetzten angemessenen Nachfrist zur Zahlung ohne weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Befindet sich der Kunde gegenüber Jäger mit irgendeiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden zum Zeitpunkt des Verzugseintritts sämtliche aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen von Jäger sofort zur Zahlung fällig.
VI. Aufrechnung, Abtretung
1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Jäger anerkannt sind.
2. Jäger ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden in gesetzlich zulässigem Umfang abzutreten.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Jäger behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Scheck- und Wechselhingabe erfolgen nur erfüllungshalber und gelten erst nach endgültiger Befriedigung als Zahlungseingang in diesem Sinne. Bei schuldhaftem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jäger berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Kunden untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Jäger unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Jäger Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Jäger die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Jäger jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der jeweiligen Kaufsache (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Jäger, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jäger verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann Jäger verlangen, dass der Kunde Jäger die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Jäger vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Jäger nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Jäger das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache, insbesondere steht dem Kunden ein entsprechendes Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Alleinei-gentums zu.
5. Werden die gelieferten Waren mit anderen, Jäger nicht gehörenden, beweglichen Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Jäger das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Kunde Jäger anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der untrennbaren Vermischung der Waren steht die Verbindung gleich. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Jäger. Dem Kunden verbleibt in jedem Falle das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Alleineigentums.
6. Der Kunde tritt Jäger zur Sicherung der Forderungen von Jäger gegenüber dem Kunden auch diejenigen Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
VIII. Mängelansprüche
1. Angegebene Maße und Gewichte sind immer nur als annähernd anzusehen. Unerhebliche handelsübliche technische Änderungen an den Produkten und die Auslieferung der veränderten Version behält sich Jäger vor. Informationen über die veräußerten Produkte und deren Verarbeitung werden nicht Vertragsinhalt. Die fachliche Beratung ist ein freiwilliger Kundendienst. Für die vorbe-zeichneten Informationen und die fachliche Beratung übernimmt Jäger keine Garantie, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Die Verantwortung für die Verarbeitung verbleibt stets beim Kunden.
2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, verdeckte Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Jäger nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Ist Jäger zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung nach Bedingung Ziffer IX. zu verlangen.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit keine Ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Ansprüche wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Abliefe-rung der mangelhaften Sache.
5. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Jäger lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montagean-leitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Jäger nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Für Mängel an Aktionsartikeln, die Jäger nicht selbst herstellt, haftet Jäger zunächst nicht; diese Mängelansprüche muss der Kunde gegenüber dem Lieferanten von Jäger unmittelbar und notfalls gerichtlich geltend machen. Hierfür tritt Jäger sämtliche Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten an den Kunden ab; der Kunde nimmt diese Abtretung mit Abschluss des Kaufvertrages an. Jäger erteilt dem Kunden sämtliche zur Durchsetzung seiner Mängelansprüche erforderlichen Auskünfte. Kann der Kunde auch gerichtlich gegenüber dem Lieferanten berechtigte Mängelansprü-che nicht durchsetzen, haftet Jäger für Mängelansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen (VIII) Ziffern 1 bis 6. Zur Fristwahrung der Mangelanzeige nach der Regelung Ziffer 2 genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige an Jäger oder den Lieferanten. Darüberhinaus ersetzt Jäger dem Kunden die im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche gegen den Lieferanten entstehenden und von diesem auch gerichtlich nicht beitreibbaren Kosten.
IX. Haftung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von Jäger für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaf-tungsgesetz. Sie gilt weiterhin nicht für die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Ansprüche des Kunden aufgrund der Übernahme einer Garantie.
3. Sofern Jäger fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Soweit die Haftung von Jäger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Jäger.
X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Michelstadt/Odw.; Jäger ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Reichelsheim/Odw.
3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(Stand: 01.01.2004)
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